Kooperative Ausbildung

Was ist die kooperative Ausbildung?


Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter bieten ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen die Möglichkeit der Berufsausbildung in kooperativer Form. Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit sind Voraussetzungen für eine Förderung.

 

Die Auszubildenden beginnen ihre Ausbildung im ersten Lehrjahr in außerbetrieblicher Form am 01.09. eines jeden Jahres. Durch die Förderung im ersten Ausbildungsjahr sollen die Jugendlichen in der Regel so weit an die betrieblichen Abläufe gewöhnt werden, dass die Ausbildung ab dem zweiten Lehrjahr im Betrieb fortgesetzt werden kann. In diesem Prozess bietet unser Team aus Sozialpädagogen, Fachkräften der jeweiligen Bereiche und Lehrkräften der allge-meinbildenden Fächer in Rück- und Absprache mit Ihnen jegliche Art der Unter-stützung.

Vorteile für Ihren Betrieb


  • Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter heißt Finanzierung. Das Modell der kooperativen Ausbildung hat für Sie als Betrieb den großen Vorteil, dass Ihnen keine Kosten für den Auszubildenden entstehen.

 

  • Sicherheit: Wir gewährleisten, dass der Auszubildende die berufschulischen Inhalte erlernt. In unserem Stütz- und Förderunterricht bereiten erfahrene und examinierte Lehrkräfte den Stoff der Berufsschulen vor, nach und auf.

 

  • Sozialpädagogische Unterstützung bei sozialen und motivationalen Problemlagen des Auszubildenden.

 

  • Nach- und Vorbereitung der betrieblichen Praxis durch erfahrene Fachkräfte des jeweiligen Bereiches.

Rahmenbedingungen


  • Die erfolgreich bestandene Gesellenprüfung schließt mit einem vollwertigen Gesellenbrief ab.

 

  • Über die Zugangsvoraussetzungen und die Förderung entscheidet der jeweilige Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter).

 

  • Das ifap schließt mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag.

 

  • Zwischen Auszubildenden, Ihrem Betrieb und ifap wird ein Kooperationsvertrag geschlossen.

 

  • Ihr Betrieb verfügt über die Ausbildungsberechtigung.

 

  • Im Kooperationsvertrag erklärt sich Ihr Betrieb bereit, den Auszubildenden bei gutem Verlauf nach einem Jahr in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu übernehmen.

 

  • Die Ausbildungsverträge werden bei der Industrie- und Handelskammer bzw. bei der Handwerkskammer Hannover, der Landwirtschaftskammer oder anderen Kammern eingetragen.

 

  • Die Gesellenprüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der entsprechenden Kammern durchgeführt.

 

  • Die fachpraktischen Inhalte der Ausbildung werden im Betrieb gelernt.

 

  • Wir unterstützen bei der Berichtsheftführung.

 

  • Berufsschul- und praxisbegleitend findet bei uns Stütz- und Förderunterricht statt, in dem die theoretischen und praktischen Inhalte der Ausbildung vor- und nachbereitet werden.

 

  • Die Auszubildenden sind je nach Lehrjahr und Ausbildungsberuf an zwei Tagen in der Woche in der Berufsschule, an einem Tag im ifap und den Rest der Woche im Betrieb.

 

  • Wir bieten Sozialpädagogische Begleitung während und nach der Ausbildung.