Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter bieten ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen die Möglichkeit der Berufsausbildung in kooperativer Form. Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit sind Voraussetzungen für eine Förderung.
Die Auszubildenden beginnen ihre Ausbildung im ersten Lehrjahr in außerbetrieblicher Form am 01.09. eines jeden Jahres. Durch die Förderung im ersten Ausbildungsjahr sollen die Jugendlichen in der Regel so weit an die betrieblichen Abläufe gewöhnt werden, dass die Ausbildung ab dem zweiten Lehrjahr im Betrieb fortgesetzt werden kann. In diesem Prozess bietet unser Team aus Sozialpädagogen, Fachkräften der jeweiligen Bereiche und Lehrkräften der allge-meinbildenden Fächer in Rück- und Absprache mit Ihnen jegliche Art der Unter-stützung.