Kooperative Ausbildung


Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter bieten Jugendlichen die Möglichkeit einer kooperativen Berufsausbildung. Das erste Ausbildungsjahr absolvieren die Jugendlichen in unseren Werkstätten und Schulungsräumen im Ifap, um optimal auf die betriebliche Praxis vorbereitet zu werden. Ab dem zweiten Jahr findet die Ausbildung dann im Betrieb statt. Das Ifap übernimmt während der gesamten Ausbildungsdauer die sozialpädagogische  Betreuung und die individuelle Unterstützung des/der Auszubildenden.

 

Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bedeutet Finanzierung: Durch die kooperative Ausbildung entstehen Ihnen keine Kosten für den Auszubildenden.

 


Was ist eine kooperative Ausbildung?

Jugendliche absolvieren das erste Ausbildungsjahr bei uns in unseren Werkstätten sowie in unseren Praxis- und Theorieräumen im Ifap. In dieser Zeit werden die Auszubildenden auf die betriebliche Ausbildung vorbereitet und so schrittweise an die Praxis im Betrieb herangeführt. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr findet die Ausbildung dann im Betrieb statt. Während der gesamten Ausbildungsdauer übernimmt das Ifap folgende Aufgaben:

  • Sozialpädagogische Unterstützung
  • Stütz- und Förderunterricht für die Berufsschule sowie Hilfe bei der Berichtsheftführung
  • Vor- und Nachbereitung der betrieblichen Praxis 
  • Unterstützung bei Prüfungsvorbereitungen

Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bedeutet Finanzierung: Durch die kooperative Ausbildung entstehen Ihnen keine Kosten für den Auszubildenden.

 


Vorteile für Ihren Betrieb

  • Keine Kosten für den Betrieb: Die Finanzierung der kooperativen Ausbildung wird durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernommen, wodurch dem Betrieb keine zusätzlichen Kosten für den Auszubildenden entstehen. 
  • Reduzierter Aufwand im ersten Ausbildungsjahr: Jugendliche absolvieren das erste Jahr in den Werkstätten und Räumen des Ifap und werden schrittweise auf die betriebliche Praxis vorbereitet.
  • Stütz- und Förderunterricht: Der Betrieb profitiert von zusätzlichem Stütz- und Förderunterricht für die Berufsschule sowie Hilfe bei der Berichtsheftführung, was die Ausbildungsqualität erhöht.
  • Unterstützung bei Prüfungsvorbereitungen: Auszubildende erhalten Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung, was die Erfolgsquote in Prüfungen erhöht und den Betrieb von zusätzlichem Aufwand entlastet.

Auszug Rahmenbedingungen

  • Das Ifap schließt mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag. 
  • Zwischen Auszubildenden, Ihrem Betrieb und Ifap wird ein Kooperationsvertrag geschlossen. Im Kooperationsvertrag erklärt sich Ihr Betrieb bereit, den Auszubildenden bei gutem Verlauf nach einem Jahr in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu übernehmen.
  • Ihr Betrieb verfügt über die Ausbildungsberechtigung.
  • Die Ausbildungsverträge werden bei der Industrie- und Handelskammer bzw. bei der Handwerkskammer Hannover, der Landwirtschaftskammer oder anderen Kammern eingetragen.
  • Die Gesellenprüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der entsprechenden Kammern durchgeführt. Die erfolgreich bestandene Gesellenprüfung schließt mit einem vollwertigen Gesellenbrief.
  • Über die Zugangsvoraussetzungen und die Förderung entscheidet der jeweilige Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter).

 


Sie haben Interesse oder Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:

 

Ifap - Institut für angewandte Pädagogik

Siemensstraße 16
28857 Syke


Telefon: 04242/934909


Mail: verwaltung@ifap-syke.de