Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) - kooperativ

Für Kunden der Agentur für Arbeit bieten wir Ausbildungen in diesen Berufsfeldern:*

  • Bau / Architektur / Vermessung
  • Produktion / Fertigung

  • Dienstleistungen, Wirtschaft und Verwaltung
  • Landwirtschaft / Natur / Umwelt

* Welche Ausbildungsberufe die einzelnen Berufsfelder beinhalten, erfahren Sie hier

Was ist die kooperative Ausbildung?


Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter bieten ausbildungswilligen Jugendlichen, die erfolgreich eine Berufsvorbereitung durchlaufen haben und die aufgrund von Lernbeeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligung bzw. trotz intensiver Bewerbungsanstrengungen bisher keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, die Möglichkeit der Berufsausbildung in kooperativer Form. Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit sind Voraussetzungen für eine solche Förderung.

 

Die Auszubildenden beginnen ihre Ausbildung im ersten Lehrjahr in außerbetrieblicher Form am 01.09. eines jeden Jahres. Durch die Förderung im ersten Ausbildungsjahr sollen die Jugendlichen in der Regel so weit an die betrieblichen Abläufe gewöhnt werden, dass die Ausbildung ab dem zweiten Lehrjahr im Betrieb fortgesetzt werden kann.

Rahmenbedingungen


  • Die erfolgreich bestandene Gesellenprüfung schließt mit einem vollwertigen Gesellenbrief ab. Die Gesellenprüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der entsprechenden Kammern durchgeführt.

 

  • Über die Zugangsvoraussetzungen und die Förderung entscheidet der jeweilige Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter).

 

  • Das ifap schließt mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag.

 

  • Zwischen Auszubildenden, Betrieb und ifap wird ein Kooperationsvertrag geschlossen.

 

  • Der Betrieb und der/die Ausbilder/in verfügen über die Ausbildungsberech-tigung.

 

  • Im Kooperationsvertrag erklärt sich der Betrieb bereit, den Auszubildenden bei gutem Verlauf nach einem Jahr in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu übernehmen.

 

  • Die Ausbildungsverträge werden bei der Industrie- und Handleskammer bzw. bei der Handwerkskammer oder der Landwirtschaftskammer eingetragen.

 

  • Die fachpraktischen Inhalte der Ausbildung werden im Betrieb gelernt.

 

  • Berufsschul- und Praxisbegleitend findet bei uns Stütz- und Förderunterricht statt, in dem die theoretischen und praktischen Inhalte der Ausbildung vor- und nachbereitet werden. Wir unterstützen bei der Berichtsheftführung.

 

  • Die Auszubildenden sind je nach Lehrjahr und Ausbildungsberuf an ein bis zwei Tagen in der Woche in der Berufsschule, an einem Tag im ifap und den Rest der Woche im Betrieb.

 

  • Wir bieten sozialpädagogische Begleitung sowie Bewerbungstraining, und wir unterstützen aktiv bei der Vermittlung in betriebliche Ausbildung und in Beschäftigung.